Die EU-Kommission hat mit einem Durchführungsbeschluss vom 11.2.2025 das weitere Vorgehen im Hinblick auf die tiergesundheitlichen Sperrzonen festgelegt. Der Beschluss wurde möglich, weil die Tierseuchenmaßnahmen zügig umgesetzt wurden und es zu keiner weiteren Ausbreitung des Seuchengeschehens kam. Die 3-Kilometer-Schutzzone wird ab sofort aufgehoben und in die Überwachungszone integriert. Diese gilt noch bis zum 24. Februar weiter. Im Anschluss gelten dann die Überwachungsmaßnahmen bis zum 11. April in einer kleineren Zone.
Quelle: BMEL
16.01.2025 ___________________________________________________________________________________________________________________________
Wo war der Ausbruch?

Das Nationale Referenzlabor für Maul- und Klauenseuche (MKS) des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) bestätigt für Proben eines Wasserbüffels aus Märkisch-Oderland in Brandenburg eine Infektion mit dem MKS-Virus. Die örtlich zuständigen Behörden leiteten entsprechende Bekämpfungs- und Schutzmaßnahmen ein. MKS ist eine reine Tierseuche und nicht auf den Menschen übertragbar, also keine Zoonose.
Was ist MKS?
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine). Auch viele Zoo- und Wildtiere können an MKS erkranken. International gelten für die Verhütung und Bekämpfung der MKS sehr strenge Regeln. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere. Ist in einem Betrieb auch nur ein Tier erkrankt, müssen alle Klauentiere getötet und unschädlich beseitigt werden.
Was sind typische Symptome?
Neben hohem Fieber, Appetitlosigkeit und einem teilnahmslosen Zustand entwickeln sich Blasen am Maul, auf der Zunge, an Klauen und Zitzen. Viele Tiere humpeln, bei Schafen und Ziegen verläuft die Infektion meist unauffällig.
Wissenswertes
Durch den Verzehr von Lebensmitteln, die von infizierten Tieren stammen – etwa in Form von pasteurisierter Milch und daraus hergestellten Produkten wie Joghurt oder Eis oder durchgegartem Fleisch – ist eine MKS-Infektion nicht zu erwarten. Jedoch rät das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) generell vom Verzehr von Rohmilch ab, da diese vor dem Konsum nicht erhitzt wurde und auch mit anderen krankmachenden Keimen verunreinigt sein kann.
Bitte entnehmen Sie weitere wichtige Informationen:
Maul- und Klauenseuche (MKS) – Wie Milchbauern reagieren müssen
FAQs zur Maul- und Klauenseuche
Quellen:
BFR
FLI
BMEL